Rechtsprechung
BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Vorlageverfahrens zur Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei Staatennachfolge durch die Aufhebung des Vorlagebeschlusses
- Judicialis
SGB VI § 110 Abs. 3; ; SGB VI § 113 Abs. 3; ; GG Art. 25; ; GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 25, Art. 100 Abs. 2
Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch Erledigung des zugrunde liegenden Rechtsstreits und Aufhebung des Vorlagebeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- bundesrat.de (Verfahrensmitteilung)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 20.08.2001 - S 7 RJ 584/98
- LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
- BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06
Papierfundstellen
- BVerfGE 121, 388
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
Erledigung der Vorlageverfahren aufgrund Entfallens der …
Auszug aus BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06
Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ).Aus der Funktion der völkerrechtlichen Normverifikation als Zwischenverfahren ergibt sich, dass die Verfahrensherrschaft des Bundesverfassungsgerichts insofern beschränkt ist, als das Vorlageverfahren von dem Verlauf des Ausgangsverfahrens abhängig bleibt (BVerfGE 117, 357 ).
Erledigt sich dieses und hebt das vorlegende Gericht daraufhin den Vorlagebeschluss auf, führt dies auch zur Erledigung des Normverifikationsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, welche durch Beschluss auszusprechen ist (vgl. bereits BVerfGE 117, 357).
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06
Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ). - BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
Iranische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06
Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ).
- BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
Jugoslawische Militärmission
Auszug aus BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06
Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ). - BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei …
Auszug aus BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 23. Mai 2006 (B 13 RJ 17/05 R) - . - BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG
- BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R
Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen …
Der 13. Senat des BSG hat jedoch zwischenzeitlich dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Art. 100 Abs. 2 GG die Frage vorgelegt, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, wonach zweiseitige Verträge bei Staatennachfolge (hier Jugoslawien) im Verhältnis zu den Folgestaaten zunächst fortgelten (Beschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 17/05 R, veröffentlicht in JURIS; Az des BVerfG: 2 BvM 3/06). - BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den …
Im Hinblick hierauf schließt sich der Senat den Zweifeln an der Fortgeltung des SozSichAbk YUG, die das BSG später geäußert (BSG-Beschluss vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227), aber aus prozessrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. August 2008 2 BvM 3/06, BVerfGE 121, 388), nicht an. - LSG Bayern, 01.12.2008 - L 14 R 376/06 Auch bei - für den Kläger grundsätzlich vorteilhafter - Zugrundelegung der Fortgeltung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossenen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 (…BGBl. II 1969, S. 1438) in der Fassung des Änderungsabkommens vom 30.09.1974 (BGBl. II 1975 , S. 390) (DJSVA) - die Frage der Anwendbarkeit des DJSVA für Bosnien und Herzegowina ist nicht abschließend geklärt, nachdem der beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachte Vorlagebeschluss des BSG vom 23.05.2006, Az.: B 13 RJ 17/05 R, wegen außergerichtlicher Erledigung des Rechtsstreits mit Beschluss des BSG vom 26.06.2008 aufgehoben worden ist und sich damit das Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht erledigt hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.08.2008, Az.: 2 BvM 3/06) - beurteilt sich der im streitgegenständlichen Verfahren geltend gemachte Rentenanspruch des Klägers allein nach deutschen Rechtsvorschriften.
- LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15
Erstattung des Arbeitnehmeranteils der zur Rentenversicherung entrichteten …
Zum anderen hat das BSG selbst diese Zweifel, wenn auch aus prozessrechtlichen Gründen, nicht mehr aufrechterhalten (vgl. Beschluss des BVerfG vom 25.08.2008 - 2 BvM 3/06, BVerfGE 121, 388). - LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 868/08
Rentenversicherung - Beitragserstattung - Deutsch-jugoslawisches …
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25.08.2008 (2 BvM 3/06) die Erledigung des Vorlagebeschlusses des BSG festgestellt hatte, hat der Senat dem Antrag der Beklagten entsprochen und das Verfahren (unter dem neuen Az.: L 6 R 868/08) wieder aufgenommen. - FG Hessen, 13.11.2008 - 5 K 3361/07
Rückwirkende Änderung eines fehlerhaften Kindergeldbescheides
Es war deshalb in diesem Zusammenhang nicht mehr zu entscheiden, ob das genannte Abkommen wirksam sein konnte, obwohl die ehemalige Föderative Republik Jugoslawien zerfallen war (s. Vorlagebeschluss des BSG vom 23.05.2006 B 13 RJ 17/05 R, SGb 2007, 227 mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.08.2008, 2 BvM 3/06, beides - auch - veröffentlicht in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 11.07.2019 - L 9 BA 3136/18 Diese Frage ist zumindest nicht abschließend geklärt, nachdem über einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts ([BSG] Vorlagebeschluss vom 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R -, juris) keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erging (Beschluss vom 25.08.2008 - 2 BvM 3/06).